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| Antrag an die I. LMV: Satzungsänderungen |
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| I. LMV (neu) |
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1. Landesfinanzrevisionskommission EinreicherIn: LandessprecherInnenrat
Es wird als Punkt e) eingefügt: e) die Landesfinanzrevisionskommission
Alle anderen darauffolgenden Paragraphen verschieben sich ebenso.
§10 Die Landesfinanzrevisionskommission (1) 1Die Landesmitgliederversammlung wählt zwei Mitglieder in die Landesfinanzrevisionskommission. 2Die Wahl erfolgt quotiert nach Geschlecht für die Dauer eines Jahres. 3Mitglieder der Landesfinanzrevisionskommission dürfen im Landesverband keine andere Funktion als die Wahrnehmung von Delegiertenmandaten ausüben. (2) Die Mitglieder der Landesfinanzrevisionskommission haben die Finanzen des Jugendverbandes jährlich gemeinsam mit der/dem LandesschatzmeisterIn zu prüfen und einen schriftlichen Finanzbericht vorzulegen, welcher der Landesmitgliederversammlung vorzutragen ist. Begründung: Vereinsrecht macht's nötig...
2. Landesschiedskommission EinreicherIn: LandessprecherInnenrat Als §11 wird eingefügt: § 11 Die Landesschiedskommission (1) 1Die Landesmitgliederversammlung wählt vier Mitglieder in die Landesschiedskommission. 2 Die Wahl erfolgt quotiert nach Geschlecht für die Dauer eines Jahres. 3Mitglieder der Landesschiedskommission dürfen im Landesverband keine andere Funktion als die Wahrnehmung von Delegiertenmandaten ausüben. (2) Die Landesschiedskommission entscheidet über: 1. Streitfälle hinsichtlich der Auslegung und Anwendung dieser Satzung, 2. Einsprüche und Widersprüche gegen die Tätigkeit von Initiativgruppen. 3. Einsprüche und Widersprüche gegen Beschlüsse von Organen und Gremien des Jugendverbandes Linksjugend ['solid] Brandenburg und 4. die Anfechtung von Wahlen innerhalb des Jugendverbandes. (3) Die Landesschiedskommission entscheidet auf Antrag über den Ausschluss von Mitgliedern bzw. über Widersprüche gegen den Eintritt von Mitgliedern und die Aktivierung von passiven Mitgliedern. (4) Die Landesschiedskommission entscheidet über Widersprüche gegen die Auflösung oder Nichtanerkennung von Gliederungen und Landesarbeitskreisen. (5) Für Entscheidungen der Landesschiedskommission gilt die einfache Mehrheit. Begründung: www.vereinsrecht-in-fucking-deutschland-muss-sterben.de
3. Finanzen des Vereins EinreicherIn: LandessprecherInnenrat Streichung von §12 Abs. 2 Satz 2. Begründung: Inhaltlich identisch mit §12 Abs. 1 |






