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Geschäftsordnung I. LMV PDF Drucken E-Mail
I. LMV (neu)
1. Einberufung

Die Einberufung der Landesmitgliedermitgliederversammlung (LMV) erfolgt durch den LandessprecherInnenrat der Linksjugend ['solid] Brandenburg. Die Einladungen sind mit einem Tagesordnungsvorschlag den Mitgliedern der Linksjugend ['solid] Brandenburg vier Wochen vor der LMV zuzustellen.

2. Tagesleitung und Kommissionen

Die LMV wählt in offener Abstimmung eine:

  • Tagesleitung mit mindestens sechs und maximal zehn Mitgliedern,
  • eine Antragskommission mit fünf Mitgliedern,
  • eine Mandatsprüfungskommission mit zwei Mitgliedern
  • und eine Wahlkommission mit mindestens vier Mitgliedern.

Die Kommissionen haben jederzeit Rederecht.

3. Antragstellung

Anträge können durch jedes Mitglied und SympathisantInnen gestellt werden. Antragsschluss ist der 03. November 2007, 09.00 Uhr. Danach können nur Dringlichkeitsanträge gestellt werden. Diese bedürfen der Unterschrift von mindestens 10 Prozent der angemeldeten stimmberechtigten TeilnehmerInnen. Über die Behandlung entscheidet das Plenum. Anträge müssen schriftlich bei der Antragskommission eingereicht werden.

4. Beschlüsse

Alle ordentlichen Mitglieder der Linksjugend ['solid] Brandenburg haben Beschlussrecht. Auf Beschluss der LMV können anwesenden passiven Mitgliedern/SympathisantInnen Mitgliederrechte übertragen werden, sie sind dann im Sinne dieser Geschäftsordnung und der Wahlordnung stimmberechtigte TeilnehmerInnen. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 20 Prozent der ordentlichen Mitglieder der Linksjugend ['solid] Brandenburg anwesend sind. Beschlüsse werden grundsätzlich offen mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten TeilnehmerInnen gefasst, sofern die Satzung oder die Geschäftsordnung nichts anderes regeln. Stimmenenthaltungen bleiben dabei unberücksichtigt. Bei Stimmengleichheit gelten die Anträge als abgelehnt.

5. Tagesordnung

Die LMV beschließt über eine Tagesordnung und einen Zeitplan. Anträge zur Änderung der Tagesordnung werden im Plenum beraten.

6. Aufgaben der Tagesleitung

Die Tagesleitung hat die Aufgabe, die LMV auf der Grundlage der beschlossenen Tagesordnung zu leiten. Dazu muss sie:

  • zu Verfahrensfragen das Wort ergreifen und Vorschläge dazu unterbreiten,
  • unter Berücksichtigung des Eingangs der Wortmeldungen und des Themas das Wort erteilen
  • und bei Überschreitungen der Redezeit das Wort entziehen und RednerInnen, die von der Sache abweichen, zur Ordnung rufen.

7. Wortmeldungen

Wortmeldungen sind durch Handzeichen der Tagesleitung zur Kenntnis zu geben. Die Redezeit beträgt jeweils fünf Minuten. Anfragen/Bemerkungen und Antworten dürfen jeweils die Zeit von zwei Minuten nicht überschreiten. Alle TeilnehmerInnen haben Rederecht und werden von der Tagungsleitung in die Redeliste eingeordnet. Die Reihenfolge der RednerInnen erfolgt quotiert nach Geschlecht und ErstrednerIn und richtet sich nach dem Eingang der Wortmeldungen.

8. persönliche Erklärungen

Stimmberechtigte TeilnehmerInnen können nach dem Abschluss von Debatten und Abstimmung persönliche Erklärungen abgeben. Sie sind bei der Tagungsleitung anzumelden und dürfen die Zeit von vier Minuten nicht überschreiten.

9. Geschäftsordnungsanträge

Anträge zur Geschäftsordnung dürfen sich ausschließlich mit dem Ablauf der LMV befassen und werden außerhalb der Redeliste sofort behandelt. Sie werden mit beidseitigem Handzeichen angezeigt. Vor ihrer Abstimmung erhält je ein/e stimmberechtigte Teilnehmer/in für und gegen den Antrag das Wort. Gibt es keine Gegenrede gilt der Geschäftsordnungsantrag als angenommen. Das Recht zur Antragstellung auf „Ende der Debatte“, „Schließen der RednerInnenliste“ oder „Übergang zum nächsten Tagesordnungspunkt“ haben nur TeilnehmerInnen, die in diesem Tagesordnungspunkt noch nicht zur Sache gesprochen haben. Vor Beschlussfassung ist die Redeliste zu verlesen.

10. Antragsbehandlung

Alle Anträge werden durch die Antragskommission nach entsprechender Beratung zur Abstimmung gestellt. Die LMV kann die Antragsdebatte jeweils zeitlich befristen. Liegen zu einem Thema mehrere Anträge bzw. zu einem Antrag mehrere Änderungsanträge vor, wird der am weitesten gehende zuerst zur Abstimmung gestellt. Änderungsanträge werden vor dem eigentlichen Antrag abgestimmt. Eine Abstimmung entfällt, wenn die EinreicherInnen des Antrages einer Änderung zustimmen. Bei mehreren Anträgen zu einem Thema unterbreitet die Antragskommission nach Absprache mit den EinreicherInnen einen Vorschlag zur Abstimmung der Anträge.

11. Änderung der Geschäftsordnung

Anträge zur Änderung dieser Geschäftsordnung bedürfen nach zeitlich begrenzter Diskussion zu ihrer Annahme einer 2/3- Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

12. Protokoll

Es ist unter Verantwortung der Tagesleitung bzw. der Wahlkommission ein Beschluss- und ein Wahlprotokoll zu erstellen und zu archivieren. Beschlüsse der LMV sind innerhalb von vier Wochen zu veröffentlichen.

13. sonstige Regelungen

Im Tagungssaal herrscht während der Versammlung Rauch-, Kiff- und Alkoholverbot. Müll und Abfall sind in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu werfen.